Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die AGBs der Firma: Sanitätshaus Jeromin Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG beziehen sich auf alle Angebote, Aufträge, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und Verkäufe.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jeder Kunde erkennt durch Erteilung eines Auftrages bzw. spätestens durch Erwerb einer Ware oder Dienstleistung die AGBs als rechtlich bindend für das Vertragsverhältnis an.
  3. Ausgenommen sind mietweise Überlassungen, welche in separaten AGBs geregelt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

    Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch einen Mitarbeiter der Firma angenommen wurde. Die Firma nimmt den Auftrag an, indem der Kunde eine Auftragsbestätigung übermittelt wird oder die bestellte Ware ausgeliefert / übergeben wird.


§ 3 Lieferung

    Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager an die Anschrift des Kunden. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, insofern kein Liefertermin schriftlich und verbindlich zugesagt wurde. Falls die Firma ein bestelltes Produkt selbst von einem Lieferanten bezieht und aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund das bestellte Produkt von seinem Lieferanten nicht erhält, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde über das nicht verfügbare Produkt unverzüglich informiert. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.


§ 4 Preise, Zahlung, Abnahme, Verzug, Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die gültigen Preise am Tag der Lieferung.
  2. Rechnung sind innerhalb von 14 Tage ab Erhalt ohne Abzug zahlbar. Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar, per EC oder auf ein benanntes Konto der Firma zu entrichten.
  3. Der Auftraggeber / Käufer ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen.
  4. Der Käufer kommt in Verzug, spätestens nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellungen. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihrer Stelle der Empfang der verkauften Sache oder Dienstleistung. Bei Zahlungsverzug erhebt die Firma eine Mahngebühr ab der 2. Mahnstufe.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma.

§ 5 Widerruf

  1. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und es sich um ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder einen Fernabsatzvertrag handelt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 312 g BGB i. V. m. § 355 BGB zu.
  2. Der Widerruf muss innerhalb der 14 Tage ab Erhalt der Sache schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) an die Firma erklärt werden (ohne Angaben von Gründen):

  3. Sanitätshaus Jeromin
    Orthopädie- und Rehatechnik GmbH & Co. KG
    Straße des Friedens 9a
    04808 Wurzen

    info[at]jeromin-ot.de
    Fax: 03425 9034-30

  4. Die Ware muss bei einem Widerruf unverzüglich der Firma zurückzugeben werden, sofern sie unbenutzt, originalverpackt und in einwandfreien Zustand ist. Die Kosten einer Rücksendung übernimmt der Kunde. Dem Kunden wird in diesem Fall der volle Kaufpreis erstattet. Sollte die Ware oder Originalverpackung beschädigt, benutzt oder in irgendeiner Art verändert worden sein, behalten wir uns das Recht vor, entweder die Rücknahme zu verweigern oder den Rückerstattungsbetrag angemessen zu reduzieren.
  5. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder bestellt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, deren Verfallsdatum überschritten wurde sowie für steril verpackte Waren, die vom Kunden geöffnet wurden.

§ 6 Umtausch / Rücknahme außerhalb von Gewährleistung oder Widerruf

  1. Sämtliche von uns gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts und des Widerrufs von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
  2. Sonderanfertigungen, Steril-Ware und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt) bleiben von der Rücknahme generell ausgeschlossen.
  3. Für die Rücknahme der Ware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes erhoben. Wird die Ware in beschädigter oder unvollständiger Verpackung zurückgesandt, sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern. Nehmen wir sie dennoch an, hat der Käufer die Kosten der Umverpackung zu tragen.
  4. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, wird der Rechnungsbetrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben. Der Kunde erhält eine Gutschrift über die Höhe des berechneten Betrages.

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Ware unverzügliche auf das Vorliegen offensichtlicher Mängel hin zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie der Firma innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Sache angezeigt werden.
  2. Wenn nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
  3. In Fällen von Mängeln an der Ware ist die Firma zunächst zur Nacherfüllung berechtig. Die Nacherfüllung kann durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden. Wird die Nacherfüllung der Firma nicht erfolgreich durchgeführt, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl eine Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
  4. Nicht unter die Gewährleistung fallen Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erlischt, wenn bereits vorgenommene Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile von einer dritten Partei durchgeführt wurden. Dies gilt auch für den Einsatz von Zubehörteilen, die nicht vom Hersteller des Produktes oder uns freigegeben sind.
  5. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Preisen der Firma berechnet.

§ 8 besondere Teil (Berücksichtigung der Mitgliedschaft des Kunden in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse)

    A) Gesetzliche Krankenkassen / Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
  1. Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen vereinbarten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt die Firma einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der zuständigen Krankenkasse.
  2. Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden oder vertraglich vereinbart wurden. Die Höhe der Kosten richten sich nach den Preisen der Firma und der gedeckten Kosten der Krankenkasse.
  3. Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst gezahlt werden.
  4. Regelungen, die die Firma durch die Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat, können diese AGBs modifizieren.

  5. B) Private Krankenversicherungen

    Das unter dem Punkt A vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrages. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrages und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.


§ 9 Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Firma in Wurzen. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Grimma.


§ 10 Allgemeines

    Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.